Öffentlich bestellt und beeidigte Sachverständige für das Hundewesen
      

Erika Sebastian
Maximilianstr. 3
90513 Zirndorf

Telefon: 0911 - 6001725
E-Mail: erika.sebastian@gmx.de





Aufgrund der besonderen Sachkunde und Absolvierung der entsprechenden Prüfungen in den kynologischen Bereichen wie Rassekenntnisse, Verhalten, Erziehung, Krankheiten bei Haushunden und Grundlagen der entsprechenden Gesetzestexte wurde ich 2004 von der Regierung von Mittelfranken als Öffentlich bestellte Sachverständige vereidigt und bin seither als selbständige Gutachterin tätig.

Fachgebiet: Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren.

Erstellen von Gutachten zur Hundehaltung für kommunale Behörden und Gerichte gemäß Art. 18 und Art. 37 LStVG.

Gutachterliche Tätigkeit bei so genannten "Kampfhunden" der Kategorie I und II zur eventuellen Erlangung einer Haltergenehmigung oder eines Negativzeugnisses.

Gutachterliche Tätigkeit bei Sicherheitsstörungen und Schadensereignissen nach Hundeangriffen, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Hauptverfahren.

Durchführung von Wesenstests für Hunde aller Rassen und Mischlingen mit Erstellen eines Gutachtens zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden, Veterinärämtern und Versicherungen.

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Die öffentlich bestellt und beeidigten Sachverständigen führen ihre Tätigkeit durch nach dem Verpflichtungsgesetz, der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer, sowie den Bestimmungen der Zivil-, der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches.

Sie arbeiten selbständig, sind völlig neutral, unabhängig und nicht weisungsgebunden. Für ihre Tätigkeit bedürfen sie der besonderen Sachkenntnis, was einen hohen Standard an Qualität bietet.

Die Berufsbezeichnung -öffentlich bestellt und beeidigter Sachverständiger- ist gesetzlich geschützt, eine missbräuchliche Verwendung ist strafbar.

In Bayern haben Hundebesitzer die freie Wahl bei Gutachtern bzw. Sachverständigen, Viele Kommunalbehörden erkennen jedoch nur die Gutachten von öffentlich bestellt und beeidigten Sachverständigen an.